kann an alle Schützen nach Eingang einer Spende in Höhe von 3,00 € an den LVB ausgegeben werden
Der Landesverband hat eine Reihe Auszeichnungen aufgelegt, die verdienten Schützen verliehen werden können. Die Entscheidung ob eine Ordner verliehen werden kann, wird zum Teil vom 1. Brudermeister selber entschieden. Die Verleihung von Orden für besondere Verdienste benötigt jedoch immer die Zustimmung des Vorstands des Landesverbands. Die genauen Antragsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte dem u.a. pdf-Dokument LVB-Orden Stand Juni 2014.
kann an alle Schützen nach Eingang einer Spende in Höhe von 3,00 € an den LVB ausgegeben werden
Neu Jubiläumsorden
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